Rechtsanwalt Michael Barth

Fachanwalt für Familienrecht

geboren 1957 in Brackenheim / Württemberg
verheiratet, 2 Töchter
Studium 1977 - 1986 in Heidelberg und Berlin
Referendariat 1987 - 1989 in Berlin
Rechtsanwalt seit 1990
eigene Kanzlei in Nauen seit 1991

Fachanwalt für Familienrecht seit 1999 

Allgemeine Interessen: Literatur, Musik und Sprachen         

Insgesamt mehrjährige Auslandsaufenthalte:

Schüleraustausch (USA), Studium (Syrien und Lateinamerika),
Referendariat (Frankreich). 

Tätigkeitsschwerpunkte:

 

1) Familienrecht z.B.

- Scheidung
- Trennungsvereinbarungen
- Klärungen der Rechte am gemeinsamen Hausgrundstück
- Eheverträge (keine notarielle Beurkundung)
- Unterhalt Ehegatte
- Unterhalt Kinder
- Sorgerecht
- Umgangsrecht

 

2) Erbrecht z.B.

- Bestimmung Erbquote
- Pflichtteilsrechte
- Errichtung und Anfechtung von Testamenten
- Auseinandersetzung ungeteilter Erbengemeinschaften
- Verwaltung von Nachlass

 

3) Allgemeines Zivilrecht

- Einforderung / Abwehr von Zahlungsansprüchen